Die Hessische Landesregierung hat die schrittweise Lockerung der Corona Schutzverordnung für den Besuch öffentlicher Einrichtungen festgelegt. Somit reicht seit dem 4. März 2022 ein 3-G-Nachweis (Geimpft oder Genesen oder Getestet) für den Einlass in das Hallenbad Dreieich und den dazugehörigen Saunabereich.
Wichtig zu beachten: Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Weiter ist der erforderliche Impf-, Genesen – oder Testnachweis für Erwachsene und das Testheft für Schulkinder ab 6 Jahren vorzulegen. Kinder die bereits 6 Jahre alt sind und noch nicht zur Schule gehen, sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis. Darüber hinaus sind die gängigen Coronaregeln des Landes Hessen zu beachten, wie Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln. Infos zu den Öffnungszeiten, etc. unter www.schwimmbaeder-dreieich.de