Wegen der hohen Infektions-Inzidenzen greifen für Dreieich die „Hotspot – Regelungen“ des Landes Hessen. Für Hallenbad und Sauna gilt daher die 2-G-plus Regel.
Zugang haben somit Personen mit folgendem Nachweis und Lichtbildausweis:
- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen
- Geimpft, genesen, geimpft
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
- Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Ausnahmen:
- Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
- Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft