Ab heute, den 25. November 2021 gilt im Hallenbad Dreieich die 2-G Regelung

„geimpft, genesen“ – wichtig zu beachten: Es sind die erforderlichen Impf- und Genesenennachweise für Erwachsene und das Testheft für Schulkinder ab 6 Jahren vorzulegen. Kinder die bereits 6 Jahre alt sind und noch nicht zur Schule gehen, sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis. Darüber hinaus sind die gängigen Coronaregeln des Landes Hessen zu beachten, wie Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln.